Allgemeine Informationen über Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

 

Sollten Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Rechtsanwaltsvergütung nicht selbst tragen können, kann ein Antrag auf Beratungshilfe (http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/agI1.pdf) (BerH) oder Prozesskostenhilfe (http://www.justiz.de/formulare/zwi_bund/zp1a.pdf) (PKH) gestellt werden.

In reinen Beratungsfällen empfehlen wir Ihnen, sich schon vor dem Beratungstermin einen Beratungshilfeschein durch das für Ihren Wohnort zuständige Amtsgericht ausstellen zu lassen.

Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass Sie Ihre Einkommensnachweise oder ALG II Bescheid und Mietvertrag vorlegen und damit Ihre Berechtigung nachweisen.

Sie bekommen den Beratungshilfeschein dann direkt ausgehändigt und bringen ihn zum vereinbarten Besprechungstermin mit.

Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernehmen wir gerne die Korrespondenz mit Ihrem Versicherer.

 

 

 

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